Sachverständigentermin

Alle 5 Jahre, nach wesentlichen Änderungen oder einem Betreiberwechsel ist die Roentgenanlage durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Ich werde oft gebeten, die Anlage vor dem Besuch des Sachverständigen zu prüfen. Sinnvoller ist es, den Sachverständigen die Anlage zunächst prüfen zu lassen. Werden hierbei Mängel festgestellt, erhalten Sie eine Frist, innerhalb welcher die Mängel abgestellt werden müssen. Bei kleineren Mängeln erhalten Sie evtl. mündlich die Aufforderung, bei Gelegenheit Abhilfe zu schaffen. Bei anderen Mängeln stellt der Sachverständige möglicherweise eine Nachprüfung in Aussicht. Meist genügte hier die Vorlage der Kopie meiner Rechnung und es entstanden keine weiteren Kosten für meine Kunden.

Einige Punkte können Sie vor dem Eintreffen des Sachverständigen prüfen:

1. Haben Sie einen weiteren Betreiber dazugekommen, sollten Sie einen Blick auf Ihre Roentgenröhre werfen: beide Brennflecke dürfen nicht größer als 1,3 mm sein! Röhren mit größeren Brennflecken dürfen von einem neuen Betreiber nicht mehr verwendet werden!

2. Der Schaukasten, an welchem Sie die Befunde erstellen muß eine Mindestgröße von 40 x 80 cm aufweisen und sollte eine Einblendmöglichkeit besitzen. Es sollten Leuchtröhren Type "Tageslicht" oder hellweiß nicht jedoch "Warmton" eingebaut sein (Elektriker), bei Erneuerung der Röhren Gerät von Innen reinigen und die Starter erneuern lassen.

3. Der Raum sollte mit einem Schild "kein Zutritt Röntgen" versehen sein.

4. Für die männlichen Patienten sollte ein umschließender Gonadenschutz vorhanden sein. Dies sind sogenannte Testeskapseln (im Volksmund: Eierbecher).

5. Es sollte ein Pädriatriefilter vorhanden sein.

Pädriatriefilter

Betrachten Sie die Kennlinie einer Verstärkerfolie so sollten Sie die Abhängigkeit der Empfindlichkeit von der Aufnahmespannung beachten. Eine Folie der Empfindlichkeitsklasse 400 verhält sich ab ca. 70 kV wie eine 400er Folie.

Die Beckenaufnahme eines Erwachsenen wird mit etwa 70 kV belichtet. Kinderbeckenaufnahmen finden Sie in alten Belichtungstabellen mit 55 kV. Betrachten Sie nun das Datenblatt finden Sie, daß die 400er Folie hier nur eine Empfindlichkeit von 120 bis 180 bewirkt. Dieser Effekt kann dadurch erklärt werden, daß bei niedrigen Aufnahmespannungen ein großer Anteil an sehr weicher Strahlung aus der Röhre frei wird. Diese weiche Strahlung belastet die Hautoberfläche unseres kleinen Patienten, kann diesen aber nicht durchdringen und daher auch keinen diagnostischen Nutzen haben. Die einzig sinnvolle Option ist hier das inzwischen vorgeschriebene Pädriatriefilter. Es besteht aus 1 Millimeter Aluminium und 0,1 Millimeter Kupfer. Weichere Anteile der Nutzstrahlung können das Filter nicht durchdringen, während die härtere Strahlung, die das Filter passiert eine gute Aufnahmequalität bei minimaler Belastung gewährt. Einige Hersteller bieten diese Filter aus Metall an (somit verzichtet der Betreiber auf das Lichtvisier!). Ich vertreibe aus Kunststoff, diese haben die gleichen Eigenschaften wie die beschriebenen Metalle. Ich kann diese für alle Tiefenblenden bestellen, die Lieferzeit beträgt ca. 2 Wochen.


Falls Sie weitere Themen hier zu finden wünschen lassen Sie es mich bitte wissen.

Ihr H. Grecksch